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Ihr Medizinischer Dienst


Nicht nur als  Kostenträger zum Beispiel als  private Krankenkasse oder Beihilfestelle benötigen Sie eine zuverlässige und zeitnahe Prüfung von privatärztlichen Rechnungen (GOÄ) und Anfragen zur Kostendeckung von anstehenden Behandlungen Ihrer Versicherungsnehmer? Dann sind wir der richtige Partner für Sie.Wir haben mehr als drei Jahrzehnte gutachtliche  Erfahrung! Wir sind kein Institut für Medizinsche Begutachtung oder Gutachterinstitut mit komplexer Personalstruktur.Wir nutzen gezielt unser Netzwerk bei interdisziplinären Fragestellungen und betreuen unsere Auftraggeber und deren Versicherte individuell.Wir sind Ihr Beratungsarzt und  Ihr eigener Medizinischer Dienst.


Uns einfach unverbindlich fragen!

Systematik unserer medizinischen Gutachten!

 

Entscheidend ist das systematische und geordnete Denken, das aus unseren medizinischen Gutachten hervorgeht. Oft sind medizinische Gutachten zeitaufwendig und bedürfen der vollständigen Qualifikation unserer fachärztlichen Beurteilung. Beweisrechtlich ist die Vertrauenswürdigkeit und die Kompetenz, die wir in medizinische Gutachten geben, nicht alleine entscheidend für unsere Reputation sondern für die Nutzbarkeit des Gutachtens von allen betroffenen Seiten. Nicht nur gerichtliche Gutachten als Gerichtssachverständiger vor Sozialgerichten oder beispielsweise Land- und Oberlandesgerichten, müssen den betroffenen Richter eine klare Grundlage sein für die Anwendung des Rechts. Während der Arzt als Therapeut seinen Patienten eine optimale Behandlung bietet, so wie wir das hier auch tun, sollte der Gutachter immer neutral und die juristischen Beweisregeln in allen Fragestellungen von medizinischen Gutachten beherrschen. Dies verbindet sich beispielsweise mit den Begriffen des Zusammenhangsgutachtens, der Kausalität und der Wahrscheinlichkeit von Zusammenhängen. Dies Systematik bieten wir Ihnen an. Uns ist bewusst, dass wir als Sachverständige mit unseren medizinischen Gutachten in einem ärztlichen Spannungsfeld tätig sind. Weder dem privaten Gutachtenauftraggeber noch einem Kostenträger nützt es, wenn sich ein unabhängiger Gutachter nicht als solches erweist und einseitig einem Erwartungsdruck nicht standhält und damit seine Befangenheit, vielleicht auch ungewollt, zum Ausdruck bringt. Solche privaten Gutachten oder Gutachten für andere Kostenträger wie Sozialgerichte, Unfallversicherungen, Versicherungen zur Berufsunfähigkeit, Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaft sind nichts wert.


Wir sind unparteiisch!

 

Unparteiisch  zu sein fällt manchen Gutachtern schwer. Unparteiisch heißt eben unabhängig zu sein von den oft gegeneinander stehenden Erwartungen der unter Umständen streitenden Parteien oder auch der Ansprüche natürlich des privaten Gutachtenauftraggebers  einer Unfallversicherung, einer Versicherung zur Berufsunfähigkeit oder einer Berufsgenossenschaft bzw. der Rentenversicherung. oder anderer Interessenten. Wir müssen dabei streng darauf achten uns nicht funktionalisieren zu lassen. Auch auf weitere Aufträge zu hoffen, indem man die Position eines Kostenträgers einnehmen, ist grundlegend falsch. Einseitige Parteinahme bleiben grundsätzlich nie versteckt. Wir beraten daher stets Ergebnis offen, wenn man uns beauftragt. Lassen Sie sich als privater Gutachtenauftraggeber , beratender Rechtsanwalt, Richter und Sachbearbeiter    gerne hier einen telefonischen Beratungstermin geben.

 

Als medizinischer Dienst stehen wir Ihnen in allen Fragen auch Kostenanalysen für ärztliche Leistungen usw. zur Verfügung. Wir sind damit Ihr Beratungsarzt in allen Fragen von Behandlungen und Kosten. Als unabhängige Gutachter muss man sich auch von Einflüssen unwissenschaftlicher Medizin halten damit die hier erstellten Gutachten auch für Dritte unter absolut objektiven Kriterien erstellt und verständlich bleiben. Es kann nicht das Ziel einer unparteilichen Begutachtung sein eine wohlwollende Beurteilung aussprechen zu wollen, die man nicht objektiv beweisen kann. Auch spielen bei der Beurteilung im Rahmen eines medizinischen Gutachtens die jeweiligen wirtschaftlichen Bedingungen der Auftraggeber aber auch die eigenen des Gutachters keine Rolle. Und es ist auch nicht unsere Aufgabe als medizinischer Gutachter vor Sozialgerichten oder Versicherung und anderen Kostenträgern eine Korrektur von vermeintlichen Fehlern des Sozialstaates vorzunehmen. Auch hat der Gutachter nicht die Aufgabe zu glauben, er könne für Beitragsstabilität und die Finanzierbarkeit des Sozialsystemes in irgendeiner Weise  Hilfestellung geben und sich dadurch, vermeintlich übergeordnet, beeinflussen zu lassen.Ein medizinischer Dienst und ein Beratungsarzt muss sich seiner ständigen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sicher sein und bleiben.


Behinderungen im Sozialrecht unparteisch beurteilen


Der Gutachter ist auch Arzt.Trotzdem muss er sich an objektiven Kriterien orientieren und diese einem Sozialgericht und dem Kläger verständlich erläutren. Medizin Recht: Dies muss kein Gegensatz sein!

Der Begriff der Behinderung ist weit gefasst. Unter ihn fallen alle dauerhaften Gesundheitsschäden und sonstige Funktionsstörungen körperlicher, geistiger oder seelischer Art.  Eine Behinderung besteht, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eines Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Schwerbehinderte sind Personen mit einem Grad der Behinderung GdB von wenigstens 50, wenn sie ihren Wohnsitz oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz rechtmäßig in der Bundesrepublik haben.Neuer Text

Fristen nicht versäumen


Das sogenannte Fristversäumnis kann ernsthafte, insbesondere wirtschaftliche, Folgen haben. In der privaten Unfallversicherung ist es erforderlich, dass Sie als Verletzter Ihre Unfallversicherung so schnell wie möglich informieren.Das können Sie formlos tun indem sie Ihre Versicherung direkt anschreiben unter Angabe Ihrer Versicherungsscheinnummer. Versicherer verweisen häufig darauf, dass ein Unfall innerhalb von 12 Monaten bei Ihnen gemeldet werden muss. Innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfallereignis muss ein Arzt festgestellt haben, dass es zu einem Dauerschaden gekommen ist. Versäumnisse diesbezüglich können dazu führen, dass Sie Ihren Anspruch gegenüber Ihrer eigenen privaten Unfallversicherung verlieren

 

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