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Wir sind neutral und für Alle da!

Privatleute - Gerichte - Rechtsanwälte - Versicherungen


 

Ihr Erfolg durch unsere Erfahrung



Kompetent

Fachkompetenz seit 35 Jahren in Sachen aller schneidenden Fächer speziell Chirurgie, Unfallchirurgie, Orthopädie, Handchirurgie und Wirbelsäulen-Chirurgie.

Diagnostik

Wir haben in unserer Zentrale und Cloppenburg und allen weiteren Zweigstellen - wenn nötig - eine moderne Radiologie zur Verfügung mit CT, NMR, Röntgen usw..

Zuverlässig

Präzision ist unser Geschäft. Wir arbeiten professionell und prompt nicht nur mit Krankenkassen und anderen Kostenträgern zusammen.

Schnell

Betrachten Sie uns als   medizinische Kanzlei Ihres Vertrauens. Wir bieten  erfahrene notariell ausgebildete Sekretariatsarbeit. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit Ihres Auftrages liegt  bei 3 bis 6 Wochen.

Arten der Begutachtung  

Wir erstellen Gutachten für:
 

  • Sozial- , Amts-, Land- und Oberlandesgerichte
  • Ärztliche Schlichtungsstellen
  • Gesetzl. und private Unfallversicherungen
  • Rentenversicherungen
  • Berufsunfähigkeitsversicherungen 
  • Privatleute zur Wahrung der Waffengleichheit (s.u.)
  • Private Krankenkassen und Beihilfestellen z.B. in Sachen GOÄ

 

Für Juristen, Kostenträger und andere Profis

Sie sind Anwalt und benötigen zeitnah ein Gutachten für Ihren Klienten? Sie sind Sachbearbeiter eines Kostenträgers und suchen einen konstanten, zuverlässigen Partner ? Wir sind spezialisiert auf komplexe Kausalitätsfragen und Beratungen von Kostenträgern (GOÄ) etc.!

Anfrage stellen - Unterlagen mailen

Sie oder Ihr Anwalt wünschen eine umgehende telefonische Beratung?

Rufen Sie uns gerne an unter: 04471 701330. Dort erfahren Sie Ihren Telefontermin und die Konditionen.


Für Privatleute

Mehr wissen! Schaffen Sie für sich Waffengleichheit durch ein eigenes neutrales und  fachkompetentes Gutachten oder Gegengutachten.Überlassen Sie nichts dem Zufall! Private Gutachten und Gegengutachten  lohnen sich!

Lassen Sie Schäden und Rentenhöhen durch uns einschätzen.

Geht es um Invalidität, MdE, GdB, Schadensersatz, Berufskrankheit, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit ? Senden uns Ihre Unterlagen unverbindlich zu. 


info@professor-olivier.de

Tel. 04471 701330

...wir finden einen Weg!


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Für Rechtsanwälte

Sie unterliegen einer Frist? 

Unser Sekretariat arbeitet wie eine medizinische Kanzlei.


Sie brauchen eine Bestätigung durch uns, dass wir als Gutachter für das Sozialgericht §106 /§109 SGG. etc. einen Auftrag annehmen und zeitgerecht bearbeiten?

Faxen Sie uns den Vorgang oder mailen Sie an uns!

 

Fax 04471 70133 30

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Volle Kostenkontrolle-Unkomplizierte und unverbindliche Kosteneinschätzung einholen

Was kostet ein Medizinische Gutachten ? Wir schaffen für Sie vollständige Transparenz! Sie behalten das letzte Wort! Sie senden uns Ihre Unterlagen  und Ihre Fragen zu ! Und so geht es: Wir berechnen die Kosten verbindlich und Sie erhalten eine Vorkasserechnung und können dann immer noch frei entscheiden! Nach Eingang des Betrages geht es hier umgehend los.

Stellen Sie hier eine unverbindliche Kostenanfrage.

Mehr

Wie definieren wir die Unabhängigkeit unserer Medizinischen Gutachten?

 

Der gutachtliche Sachverständige ist neutral z.B. bei der Bemessung von Versicherungsleistungen. Er ist weder Interessenvertreter des untersuchten Patienten alleine oder des Auftraggebers beispielsweise einer Unfallversicherung, einer Versicherung zur Berufsunfähigkeit oder einer Berufsgenossenschaft bzw. der Rentenversicherung. Unsere Aufgabe ist es als medizinischer Gutachter  völlig neutral zu agieren und alle Möglichkeiten der medizinisch wissenschaftlichen Grundlagen bei der Beurteilung eines Falles zu nutzen. Verschiedene Schlichtungsstellen im Bundesgebiet beauftragen uns deshalb regelmässig. Dazu zählt natürlich auch das ärztliche Erfahrungswissen; man spricht von der Empirie. Nicht alle Zusammenhänge bei medizinischen Gutachtern können nämlich nur nach wissenschaftlichen Erkenntnissen   entschieden werden. Diese Unabhängigkeit bewahren wir uns im Sinne einer unparteiischen völlig unvoreingenommenen Darstellung der Situation und Entscheidung im Sinne der Fragestellungen der Auftraggeber zu den auch Sozialgerichte und die erwähnten Unfallversicherungen, Versicherungen zur Berufsunfähigkeit sowie Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungen. Wir sind bewusst neutral! Auch für Aufträge des einzelnen betroffenen Gutachtenpatienten im Falle von privaten Gutachten. Wir entscheiden nach besten Wissen und Gewissen. Gestützt wird sich auf eben medizinisch wissenschaftliche Erkenntnisse und unsere ärztliche Erfahrung als langjährige Behandler. Rechtliche Rahmenbedingungen ergeben sich durch die verschiedenen Beweisregeln im Zusammenhang insbesondere mit Sachverständigengutachten vor Gericht.Trotzdem fällt es  dem Gutachter als Arzt nicht immer leicht neutral zu sein - dies ist aber eine wesentliche Voraussetzung an die wir uns halten!

 

Versicherungsleistungen beim z.B. Unfall


Der Unfall ist ein oft sehr wichtiges Jahr einschneidendes Ereignis im Leben. Die objektive Klärung von Versicherungsleistungen  zum Beispiel mit Bemessung der Invalidität ist uns ein besonderes Anliegen. Dies wird im Rahmen der privaten Unfallversicherung so genannt.

Der Eintritt eines entsprechenden Versicherungsfalls ist zwar grundlegend für die Gewährung von Leistungen aus zum Beispiel der Sozialversicherung. Er begründet aber für sich allein noch nicht den sogenannten Leistungsfall mit entsprechenden Versicherungsleistungen, das heißt noch keinen konkreten Anspruch auf Gewährung bestimmter Leistungen, sondern nur ein Stammrecht. Für den Leistungsfall müssen zum Versicherungsfall in der Regel noch weitere Voraussetzungen hinzutreten. Dies zeigt, dass man sich grundsätzlich auf die Voraussetzungen von Versicherungsleistungen einstellen sollte.


Welche Qualität können Sie von unseren medizinischen Gutachten erwarten?

 

Bei gerichtlichen Sachverständigengutachten wird der Gutachter in der Verhandlung, beispielsweise auf seine Unabhängigkeit und Objektivität bei der Beurteilung des Sachverhaltes für ein medizinisches Gutachten hingewiesen. Würden wir als Ihr Gutachter auch bei privaten Gutachten oder Gutachten für andere Kostenträger, wie Unfallversicherungen, Versicherungen zur Berufsunfähigkeit, Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaft uns anders verhalten, wären diese Gutachten qualitativ für alle Beteiligten nicht wirklich verwendbar.Wir nutzen allgemeine Erfahrungswerte und gutachtliche Literatur z.B. für die Bemessung von Versicherungsleistungen.

Als behandelnde Ärzte scheidet man nach unserer Auffassung nicht grundsätzlich als Gutachter aus nur weil der Fall auch aus Sicht des Behandlers bekannt ist. Man muss dem Anspruch innerlich als Gutachter gerecht werden objektiv und unparteilich, also schlichtweg unabhängig von einer Behandlung, und sachorientiert zu entscheiden. Diesem Ruf muss man sich erarbeiten und wir haben ihn!

Fristen sind grundsätzlich zu wahren. Hierzu sind Gerichte und Schlichtungsstellen eindeutig aufgestellt. Unser besonderer Anspruch ist schnell, also eben prompt, Gutachtenaufträge neutral zu bearbeiten. Ein Gutachten sollte auch für den Laien verständlich sein, ohne sich vollständig von der ärztlichen Ausdrucksweise (Terminologie) zu lösen. Diesen Fachbegriffen liegen meist weitere Informationen für den Fachmann zugrunde, die mit einer einfachen Übersetzung in eine Umgangssprache nicht ohne Weiteres weiter gegeben werden können.


Wir agieren daher als Ihr professioneller Gutachter. Dies schützt private Auftraggeber, Gerichte, Unfallversicherungen und Versicherungen zur Berufsunfähigkeit sowie Berufsgenossenschaften vor zur langen Bearbeitungsdauern und Fehlern in der Systematik der Abarbeitung und strukturellen Organisation von medizinischen Gutachten. Gerade auch die Langwierigkeit von Gutachten, beispielsweise vor Sozialgerichten behindert die Abarbeitung zahlreicher Klagen in diesem Bereich und behindert damit die Justiz insgesamt. In Kliniken konkurrieren Gutachten zeitlich mit der umfänglichen klinischen Arbeit. Wir sind schwerpunktmäßig auf die Erstellung von Gutachten- damit eben zeitnah, professionell  und prompt- für Sie eingestellt.


Unser Tipp zur Progression in der privaten Unfallversicherung


Wird nur eine geringe Invalidität  in Prozent der vereinbarten Versicherungssumme festgestellt, so erhält man natürlich nur einen geringen einmaligen Betrag.Die private Unfallversicherung geht nicht von berufstypischen Einschränkungen aus. D. h. wenn die Hand verletzt war und nur eine geringe Invalidität in Prozent einmalig ausgezahlt wird, wäre ein Uhrmacher oder eine Schneiderin trotzdem ernsthaft von den Unfallfolgen beruflich und im Erwerbsleben davonbetroffen. Man sollte daher gesetzlich die Versicherungssumme so hoch ansetzen wie das  drei- bis vierfache des Brutto-Einkommens im Jahr. Erst jetzt kann man sich Gedanken machen über eine mögliche Progression. D. h. wenn die Invalidität zum Beispiel über 25 % liegt, wird die Endsumme multipliziert mit einem vertraglich mit Ihrer privaten Unfallversicherung vereinbarten Faktor. So kann es sein, dass bei einer Progression von üblicherweise beispielsweise 225 -350 % die Invalidität von 25 % der Unfallversicherungssumme nunmehr von einer mehr als verdoppelten ja fast vierfachen Versicherungssumme ausgeht. Die Kombination einer niedrigen Versicherungssumme mit einer hohen Progression ist zwar meist preiswerter in den Prämien aber führt nach unserer Auffassung zu durchaus nachvollziehbaren Enttäuschungen, wenn eine kleine Verletzungsfolge erhebliche berufliche Folgen hat, die die private Unfallversicherung naturgemäßnicht abdeckt.

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