Tel. 04471 701330  -  Fax 04471 7013330

Dieses markante grüne Gebäude ist direkt vor dem Krankenhaus in Cloppenburg.

Cloppenburg in Niedersachsen ist unsere Zentrale.

Sie können rechts neben uns kostenfrei parken. Barrierefreier Zugang und Aufzug. Wir sind im 1.OG.



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Sie oder Ihr Anwalt wünschen eine umgehende telefonische Beratung?

Rufen Sie uns gerne an unter: 04471 701330. Dort erfahren Sie Ihren Telefontermin und die Konditionen.


Unsere Zentrale:


Gutachtenstelle  +  Praxis Prof.Dr.med.Olivier

Am Krankenhaus 7-9

49661 Cloppenburg


Telefon: +49 4471 701330

Fax: +49 4471 70133 30

E-Mail: info@professor-olivier.de

Medizin Recht : Um eine verlässliche Einschätzung des zu erwartenden Aufwands abgeben zu können, brauchen wir Ihre Unterlagen. Zum Beispiel: Arztbriefe,Befunde, Briefe und Bescheide sowie auch Röntgenbilder (gerne auf CDs). Eine erste Orientierung reicht. Sie können uns eine Email oder was Sie haben auch per Post zukommen lassen.

Wir werden Ihre Kosten verbindlich schätzen und Sie können sich frei entscheiden. Falls erforderlich beraten wir nicht nur Ihren Anwalt für Medizinrecht und sprechen auch Empfehlungen Ihnen gegenüber aus.


 Ihr Gutachten kann evtl. auch ausschliesslich nach Aktenlage, also ohne körperliche Untersuchung bei uns, erfolgen. Sie müssen dann nicht extra zu uns kommen. Wir besprechen das mit Ihnen! Sie brauchen Vertrauen in Ihrem Gutachter um Recht in der Medizin zu bekommen!


Wir bieten Ihnen aber neben unserer Zentrale in Cloppenburg auch unsere Untersuchung in unserer Zweigstelle in Münster (Greven), Berlin (Frohnau) oder Köln (Sülz/Porz) an. Mobile Untersuchungen führen wir dazu im ganzen

Bundesgebiet und im deutschsprachigen Ausland durch z.B. bei bettlägrigen Patienten und eben auf Ihren speziellen Wunsch.

Medizin Recht: Unvoreingenommenheit bei medizinischen Gutachten!

 

Das ist uns sehr wichtig! Auch der behandelnde Arzt sollte in der Lage sein, objektiv und neutral über gutachtliche Zusammenhänge zu entscheiden. Die Entscheidungsgrundlagen sollte er seinen Kunden und den Gutachtenpatienten erläutern. Seine Empathie gegenüber dem von ihm behandelnden Patienten muss diesbezüglich aus rein sachlichen Erwägungen zurückstehen. Gleichwohl können wir als medizinische Gutachter die Schilderungen und Vorinformationen bei von uns behandelten Patienten einfließen lassen, müssen uns jedoch objektiv und nachvollziehbar für Dritte verhalten.

 

Empathische Sachlichkeit ist für medizinische Gutachten gegenüber dem privaten Gutachtenauftraggeber, also dem Patienten selbst, aber auch gegenüber Unfallversicherungen, Versicherungen zur Berufsunfähigkeit, den Aufträgen von Sozialgerichten und der übrigen Gerichtsbarkeit stets erforderlich. Auch in der Beratung gegenüber Kostenträgern bei privatärztlichen Rechnungen ist objektives Handeln anhand der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ und deren Interpretation entscheidend.


Definition des Unfalles


Medizin Recht: Medizin und Recht sind manchmal kompliziert. Vor dem Sozialgericht wird der Unfall definiert als ein zeitlich begrenztes, von außen aus den menschlichen Körper schädigend einwirkendes, unfallfreiwilliges Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden (bzw. zum Tod) führt. Ein Unfallereignis kann aber auch schleichend durch berufliche Vergiftungen, Erfrierungen, wiederholte Insektenstiche, eintreten. Entsteht der Schaden dagegen infolge einer Summationswirkung aus wiederholten derartigen Einwirkungen bei verschiedenen, zeitlich auseinander liegenden beruflichen Gelegenheiten   liegt ein Unfall nicht vor. In der GUV kommt dann allenfalls eine Berufskrankheit in Betracht.

Dienstunfähigkeit


Medizin Recht: Ein Beamter auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist § 42 BBG –Bundesbeamtengesetz-

 

 

Erwerbsunfähigkeit


Medizin Recht: Erwerbsunfähig ist eine Person, der infolge Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben oder ein Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen zu erzielen, das monatlich 325 € übersteigt.

 

Berufsunfähigkeit



Medizin Recht: Berufsunfähig sind Personen, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Personen mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als 6 Stunden gesunken ist.

In der Privatversicherung liegt vollständige Berufsunfähigkeit vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die er aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.

Teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen nur in einem bestimmten Grad voraussichtlich dauernd erfüllt sind.


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